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Welche Investitionen sind EEW-förderfähig?

Welche Investitionen sind EEW-förderfähig?

Das EEW-Programm ist technologieoffen – aber das bedeutet nicht, dass automatisch alles gefördert wird. Dieser Leitfaden zeigt, welche Investitionen die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) anerkennt und welche nicht.

Der Grundsatz: Technologieoffenheit mit Effizienzanforderung

Die EEW-Förderung verfolgt einen technologieoffenen Ansatz: Es gibt keine abschließende Liste von geförderten Produkten oder Herstellern. Das Programm schreibt weder bestimmte Technologien noch bestimmte Lieferanten vor. Entscheidend ist allein, dass die Investition eine nachweisbare Energieeinsparung oder Treibhausgasreduktion erbringt.

Die konkrete Anforderung an die Effizienz hängt vom jeweiligen Modul ab:

  • Modul 1 (Querschnittstechnologien): Nachweis einer Energieeinsparung gegenüber dem verdrängten Standard; die Technologie muss in der BAFA-Positivliste geführt oder als gleichwertig nachgewiesen sein
  • Modul 2 (Prozesswärme aus Erneuerbaren): Nutzung erneuerbarer Energieträger zur Prozesswärme- oder -kälteerzeugung als Ersatz für fossile Energien
  • Modul 4A (Basis, KMU): Mindestens 15 % Energieeinsparung gegenüber dem Ausgangszustand
  • Modul 4B (Premiumförderung): Mindestens 30 % Treibhausgasreduktion gegenüber dem Ausgangszustand der geförderten Anlage

Typisch förderfähige Investitionen – nach Modul

Modul 1: Querschnittstechnologien

  • Hocheffiziente Elektromotoren der Klassen IE3 und IE4
  • Frequenzumrichter für Pumpen, Lüfter und Kompressoren
  • Druckluftanlagen-Optimierung: neue energieeffiziente Kompressoren, Leckageortungssysteme, intelligente Druckluftsteuerung
  • Wärmerückgewinnungssysteme an Prozessabluft oder Kühlanlagen
  • Wärmedämmung von Rohrleitungen, Industrieöfen und Behältern

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

  • Industrielle Wärmepumpen zur Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Solarthermie-Anlagen für betriebliche Prozesswärmeanwendungen
  • Biomassekessel und Biomasse-KWK-Anlagen als Ersatz für Gas- oder Ölheizungen

Modul 3: MSR, Sensorik & Energiemanagement

  • Energiemanagementsysteme (ISO 50001-kompatibel) mit Hardwarekomponenten
  • Sensornetze zur kontinuierlichen Verbrauchsüberwachung von Strom, Gas, Wärme und Druckluft
  • Gebäudeautomationssysteme mit Energiemonitoringfunktion

Modul 4A & 4B: Effiziente Produktionsanlagen

  • Energieeffiziente Produktionsmaschinen (z. B. neue Spritzgussmaschinen, Hydraulikpressen, CNC-Bearbeitungszentren) mit nachweisbarer Energieeinsparung
  • Kälte- und Klimaanlagen mit natürlichen Kältemitteln und hoher Energieeffizienz
  • LED-Beleuchtungsumrüstung in Verbindung mit Präsenz- und Tageslichtsensorik
  • Backöfen, Trockenanlagen, Industrieofenanlagen mit deutlich reduziertem Energieverbrauch

Was ist NICHT förderfähig?

Das Programm ist zwar technologieoffen, schließt aber bestimmte Kategorien von Investitionen explizit aus. Diese Ausschlussgründe sind in der EEW-Richtlinie klar definiert:

✕ Serienersatz ohne Effizienzgewinn: Ein 1:1-Austausch einer defekten Anlage durch ein baugleiches oder gleichwertiges Gerät ohne nachweisbare Energieeinsparung ist nicht förderfähig.

✕ Reparaturen und Instandhaltung: Wartungsarbeiten, Reparaturen und planmäßige Instandhaltungsmaßnahmen sind keine förderfähigen Investitionen, auch wenn sie zur Effizienzerhaltung beitragen.

✕ Reine Softwareinvestitionen: Softwarelizenzen ohne begleitende Hardwarekomponente sind nicht förderfähig. Software ist nur im Verbund mit förderfähiger Hardware (z. B. Energiemanagementsystem mit Sensorik) anrechenbar.

✕ Maßnahmen mit vorzeitigem Beginn: Investitionen, die vor dem BAFA-Zuwendungsbescheid begonnen wurden (Vertragsabschluss, Bestellung, Anzahlung), sind vollständig ausgeschlossen.

✕ Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge und mobile Arbeitsmaschinen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen können in speziellen Konstellationen nach Modul 6 (Elektrifizierung) geprüft werden.

✕ Gebäudeinvestitionen: Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehüllen und Heizungsanlagen in Gebäuden sind nicht über die EEW, sondern über das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) zu fördern.

Förderfähige Kosten vs. nicht förderfähige Kosten

Auch bei einer grundsätzlich förderfähigen Investition sind nicht alle damit verbundenen Kosten ansetzbar. Die BAFA unterscheidet klar zwischen förderfähigen und nicht förderfähigen Kostenpositionen:

Förderfähige Kosten

  • Investitionskosten der neuen Anlage (Kaufpreis)
  • Lieferung und Transport
  • Montage und Installation
  • Inbetriebnahme und Konfiguration
  • Einweisung des Personals (im angemessenen Umfang)

Nicht förderfähige Kosten

  • Laufende Betriebskosten und Energiekosten
  • Wartungsverträge und Servicevereinbarungen
  • Finanzierungskosten und Zinsen
  • Umsatzsteuer (soweit vorsteuerabzugsberechtigt)
  • Planungskosten (i. d. R. nicht gesondert förderbar)

Wie prüfen Sie die Förderfähigkeit Ihrer Investition?

Die Förderfähigkeitsprüfung sollte frühzeitig erfolgen – idealerweise bevor Sie erste Lieferantenanfragen starten. So vermeiden Sie, dass Sie ein konkretes Angebot einholen, das dann als Maßnahmenbeginn gewertet werden könnte, bevor der Antrag gestellt ist.

Eine einfache Vorab-Checkliste für Ihre Investition:

Handelt es sich um eine physische Investition in eine neue Anlage oder ein neues System?

Wird durch die Investition Energie eingespart oder der CO₂-Ausstoß gesenkt?

Ist die Einsparung quantifizierbar (Prozentsatz oder absolute Menge)?

Gibt es noch keinen Vertrag oder keine Bestellung beim Lieferanten?

Ist das Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gewerblich tätig?

➜ Wenn Sie alle fünf Punkte mit "ja" beantworten können, ist eine Förderfähigkeit sehr wahrscheinlich. Banhoek Consulting führt im Rahmen des kostenlosen Quick-Checks eine vollständige Förderfähigkeitsprüfung durch – inklusive Modul-Empfehlung und Förderpotenzialabschätzung.

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Fazit

Die EEW-Förderung ist bewusst technologieoffen gestaltet – das macht sie zu einem der flexibelsten Förderprogramme für investierende Unternehmen. Entscheidend ist nicht die Technologie, sondern der Nachweis einer konkreten Energie- oder CO₂-Einsparung. Wer frühzeitig prüft, welche seiner geplanten Investitionen förderfähig sind, kann erhebliche Zuschüsse sichern und die Investitionsplanung entsprechend ausrichten.

Banhoek Consulting begleitet Sie von der ersten Förderfähigkeitsprüfung über die Modul-Auswahl bis zur vollständigen Antragstellung.

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Markus Pöhlmann

Geschäftsführer
Ihr Experte für die erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage. 20 Jahre Erfahrung als Berater, Geschäftsführer von Tech-Unternehmen, Unternehmer und Investor.

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