
Das Einsparkonzept ist das zentrale Dokument bei der Beantragung der EEW-Förderung nach Modul 4B. Es entscheidet darüber, ob die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Ihren Antrag bewilligt oder ablehnt. Wer es erstellen darf, was darin stehen muss und wie der Prozess abläuft – dieser Leitfaden gibt Ihnen den vollständigen Überblick.
Das Einsparkonzept ist ein technisches Gutachtendokument, das nachweist, dass eine geplante Investition die energetischen und klimaschutzbezogenen Anforderungen der EEW-Förderung erfüllt. Für Modul 4B ist es verpflichtend: Ohne Einsparkonzept kein Antrag, ohne Antrag keine Förderung.
Im Kern beantwortet das Dokument eine zentrale Frage: Erzielt die geplante Investition eine Treibhausgasreduktion von mindestens 30 % gegenüber dem Ausgangszustand? Die Berechnung muss nachvollziehbar, vollständig und BAFA-konform sein – sonst droht die Ablehnung.
Das Einsparkonzept darf ausschließlich von BAFA-zugelassenen Energieberatern erstellt werden. Die BAFA führt eine öffentlich zugängliche Liste zugelassener Berater. Wichtige Punkte:
✓ Der Energieberater muss unabhängig sein – Lieferanten, Hersteller oder direkt am Projekt wirtschaftlich Beteiligte sind ausgeschlossen.
✓ Der Berater muss die Zulassung der BAFA für das jeweilige Modul besitzen – nicht jede allgemeine Energieberaterzulassung reicht aus.
✓ Banhoek Consulting erstellt das Einsparkonzept gemeinsam mit unseren BAFA-zugelassenen Energieberatern – Sie müssen keinen Berater selbst suchen oder beauftragen.
Die BAFA stellt klare inhaltliche Anforderungen. Ein vollständiges Einsparkonzept umfasst folgende Bestandteile:
1. Ist-Analyse des Energieverbrauchs: Vollständige Erfassung des aktuellen Energieverbrauchs der betroffenen Anlage oder des betroffenen Prozesses. Grundlage für die spätere Einsparungsberechnung.
2. Beschreibung der geplanten Maßnahme: Technische Beschreibung der Investition: welche Anlage, welcher Hersteller, welche Leistungsparameter. Die Maßnahme muss konkret und umsetzbar sein.
3. Berechnung der THG-Einsparung: Kernstück des Dokuments: Der Nachweis, dass die Maßnahme mindestens 30 % Treibhausgasreduktion erzielt. Die Berechnung erfolgt nach BAFA-vorgegebener Methodik – Fehler hier führen direkt zur Ablehnung.
4. Wirtschaftlichkeitsnachweis: Darstellung der Investitionskosten und der zu erwartenden Energiekosteneinsparungen. Zeigt, dass die Maßnahme wirtschaftlich sinnvoll und dauerhaft umzusetzen ist.
5. Fachkundige Bestätigung: Unterschrift und Stempel des BAFA-zugelassenen Energieberaters mit Angabe seiner Zulassungsnummer. Ohne diese formale Bestätigung ist das Konzept nicht einreichbar.
Das Einsparkonzept muss vor der Antragstellung vorliegen – und der Antrag muss wiederum vor Vertragsschluss mit dem Lieferanten bewilligt sein. Der Prozess läuft in der Regel so ab:
Woche 1–2: Quick-Check durch Banhoek – Prüfung der Förderfähigkeit, Modulzuordnung, Einschätzung der erreichbaren THG-Einsparung.
Woche 2–5: Beauftragung des BAFA-zugelassenen Energieberaters, Vor-Ort-Analyse oder Datenerhebung, Erstellung des Einsparkonzepts.
Woche 5–6: Prüfung des Einsparkonzepts durch Banhoek auf BAFA-Konformität, ggf. Überarbeitung, Freigabe durch Sie als Auftraggeber.
Woche 6–7: Einreichung des Förderantrags im BAFA-Portal inklusive Einsparkonzept. Anschließend: Warten auf Bewilligungsbescheid (typisch 6–18 Wochen).
➜ Nach Bewilligung: Erst jetzt darf bestellt werden. Nach Umsetzung der Maßnahme: Verwendungsnachweis, dann Auszahlung des Zuschusses.
Die meisten Ablehnungen bei Modul 4B gehen auf Fehler im Einsparkonzept zurück – nicht auf die Investition selbst. Die häufigsten Schwachstellen:
Falsche Berechnungsmethodik: Die THG-Einsparung wird nicht nach BAFA-Vorgaben berechnet, sondern nach eigener Schätzung – führt zur Ablehnung.
Unvollständige Ist-Analyse: Fehlende Verbrauchsdaten oder nicht nachvollziehbare Ausgangswerte machen die Einsparungsberechnung angreifbar.
Nicht zugelassener Ersteller: Ein Energieberater ohne gültige BAFA-Zulassung für das jeweilige Modul – das Konzept ist dann formal nicht anerkennbar.
30 %-Schwelle knapp verfehlt: Bei 28 % oder 29 % THG-Reduktion droht die Ablehnung. Frühzeitige Prüfung der erreichbaren Einsparung ist entscheidend.
Banhoek Consulting erstellt das Einsparkonzept gemeinsam mit unseren BAFA-zugelassenen Energieberatern – von der ersten Ist-Analyse bis zur BAFA-konformen Endfassung. Im kostenlosen Quick-Check klären wir zunächst, ob Ihre Investition die 30 %-Schwelle realistisch erreicht.
Das Einsparkonzept ist keine bürokratische Hürde – es ist das Fundament Ihres Förderantrags. Ein sauber erstelltes, BAFA-konformes Einsparkonzept ist der entscheidende Faktor für eine erfolgreiche Bewilligung nach Modul 4B. Die Koordination mit dem Energieberater, die Qualitätsprüfung des Dokuments und die Sicherstellung der Berechnungsmethodik sind die Kernaufgaben, bei denen Banhoek Consulting Sie vollständig entlastet.

Wir bieten eine umfassende, professionelle Begleitung Ihrer Mandanten bei der Innovationsförderung. Sie fokussieren sich auf ihre standesrechtlichen Leistungen, unsere Experten übernehmen alle Formalitäten der Forschungszulage.




